Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Unbebautes Nachbargrundstück als Indiz für baldige Bautätigkeit? Mietminderung?

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

LG Berlin – Az.: 67 S 230/19 – Urteil vom 09.01.2020

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. August 2019 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mitte – 17 C 75/19 – teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 2.090,54 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25. April 2019 zu zahlen. Es wird festgestellt, dass die Bruttomiete für die von den Klägern innegehaltene Wohnung in der X-Straße aufgrund von Bauimmissionen, die von der angrenzenden Großbaustelle zur Errichtung eines Wohngebäudeensembles (Y) ausgegangen sind, im Zeitraum vom 1. März 2019 bis zum 9. Januar 2020 um 15% gemindert war.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Kläger 81% und die Beklagte 19% zu tragen. Von den Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz haben die Kläger 63% und die Beklagte 37% zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand:
I.

Der Tatbestand entfällt gemäß §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 ZPO.
Entscheidungsgründe:
II.

Die gegen die Zahlungsverurteilung gerichtete Berufung ist ganz überwiegend unbegründet; die Berufung ist hingegen teilweise begründet, soweit sie sich gegen den erstinstanzlichen Feststellungsausspruch wendet.

Symbolfoto: Von Roshan Das /Shutterstock.com

Das Amtsgericht hat der auf Erstattung mangelbedingt überzahlten Mietzinses gerichteten Klage in der Hauptsache zutreffend gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB im tenorierten Umfang stattgegeben, da der Mietzins im streitgegenständlichen Zeitraum gemäß § 536 Abs. 1 BGB aufgrund der von dem Nachbargrundstück ausgehenden erheblichen Bauimmissionen teilweise gemindert war. Dagegen vermag die Berufung nichts zu erinnern.

Die Beklagte ist den Klägern gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Rückzahlung von 15% des im Zeitraum Juni 2018 bis Februar 2019 entrichteten Mietzinses verpflichtet.

Die durch den Neubau von 92 Eigentumswohnungen, acht Stadthäusern und zwei Gewerbeeinheiten im streitgegenständlichen Zeitraum vom Nachbargrundstück auf die Mietsache einwirkenden und in ihrer Gesamtbelastung erheblichen Bauimmissionen stellen […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv