Im Fall ist ein Kind während einer Karussellfahrt unter dem Sicherheitsbügel eines Karussell gerutscht, wobei sich sein linkes Knie zwischen dem Bügel und der Wand der Fahrgastkabine verfing und es sich hierdurch schwere Verletzungen am linken Knie zuzog. Das OLG Oldenburg hat eine Verkehrssicherungspflichtverletzung des Karussellbetreibers darin gesehen, dass das Benutzen des Karussells auch dann möglich war, wenn der Sicherheitsbügel nicht ordnungsgemäß arretiert wurde. Für die ausreichende Fixierung des Sicherheitsbügels hatte es keine automatische Kontrollfunktion im Karussell gegeben. Das OLG Oldenburg sah jedoch auch ein Mitverschulden der Eltern in Höhe von 2/3, da diese den Sicherheitsbügel und ihr Kind nicht hinreichend überprüft/beaufsichtigt hatten (OLG Oldenburg, Urteil vom 10.04.2014, Az.: 1 U 110/13). Die Sicherheitsbügel und deren Arretierung in einem Karussell sollten daher von den Eltern vor der Karussellfahrt nochmals eingehend überprüft werden.[…]
Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de Auch eine bekannte Schauspielerin muss bei weit entfernten Arbeitsorten mit einem Fahrverbot rechnen, da sie sich im Falle eines Fahrverbotes einen Fahrer leisten kann. Diese finanzielle Belastung ist für jeden Verkehrsteilnehmer hinnehmbar und führt auch zu keiner erheblichen Härte (OLG Hamm, Beschluss vom 29.06.2010, Az: III-3 RBs 120/10).[…] Auszug aus […]