Wurde mit einem Firmenfahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaft um 28 km/h überschritten und kann der Fahrer des Firmenfahrzeugs aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Geschäftsführers/Inhabers der Firma nicht ermittelt werden, so kann der Firma von der zuständigen Bußgeldbehörde eine Fahrtenbuchauflage für die Dauer von 18 Monaten auferlegt werden. Zur Begründung wird vom Verwaltungsgericht Neustadt insoweit ausgeführt, dass ein Geschäftsführer oder Firmeninhaber der die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs dadurch gefährdet, dass er entgegen seiner Mitwirkungspflicht nicht dartun kann oder will, wer im Zusammenhang mit einer Verkehrszuwiderhandlung zu einem bestimmten Zeitpunkt das Firmenfahrzeug gefahren hat, durch die zuständige Bußgeldbehörde durch das Führen eines Fahrtenbuches zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung angehalten werden kann (Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 21.01.2014, Az.: 3 L 4/14.NW).[…]
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Landgericht Duisburg Az: 13 S 209/03 Urteil vom 17.02.2004 Vorinstanz: Amtsgericht Dinslaken – Az.: 31 C 363/02 Das LG Duisburg hat auf die mündliche Verhandlung vom XX für Recht erkannt: Die Berufung des Klägers gegen das am 10.07.2003 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dinslaken – 31 C 363/02 – wird auf […]