Wann sind Sie als Arbeitnehmer zum Schadensersatz verpflichtet?
Ein Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer das passende Werkzeug für die Verrichtung der sich aus dem Beschäftigungsverhältnis heraus ergebenden Arbeiten zu überlassen. Hierbei handelt es sich um das Eigentum des Arbeitgebers, sodass der Arbeitnehmer entsprechend sorgsam mit dem Eigentum des Arbeitgebers umgehen muss. Nun ist es jedoch ein Faktum, dass sich im Alltag Beschädigungen an dem Eigentum des Arbeitgebers nicht immer vermeiden lassen. Nicht umsonst heißt es doch so schön: „wo gehobelt wird, da fallen Späne“. Überdies ist es ebenfalls ein Faktum, dass Fehler nun einmal geschehen können – irren ist ja schließlich menschlich! Den wenigsten Arbeitnehmern ist jedoch der Umstand bewusst, dass sie unter ganz bestimmten Voraussetzungen gegenüber ihrem Arbeitgeber in der Haftung für diejenigen Schäden stehen, welche durch sie entstehen. Die Rede ist an dieser Stelle von der sogenannten Arbeitnehmerhaftung, aus welcher heraus sogar eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Arbeitgeber entstehen kann. Die wichtigste Frage dabei ist jedoch, wann genau die Schadensersatzpflicht besteht und wie sie abgewendet werden kann.
Der Schaden an dem Eigentum des Arbeitgebers muss für die Arbeitnehmerhaftung nicht zwingend durch den Arbeitnehmer selbst verursacht worden sein. Auch durch dritte Personen, welchen das Eigentum des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer überlassen wurde, kann zu einer Arbeitnehmerhaftung führen.
Was genau versteht das Arbeitsrecht unter der Arbeitnehmerhaftung?
Die gesetzliche Grundlage für die Arbeitnehmerhaftung findet sich in den §§ 276 sowie 280 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wieder. Der Begriff der Arbeitnehmerhaftung beschreibt hierbei die Haftung von einem Arbeitnehmer, welche durch eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers im Zeitraum der betrieblichen Tätigkeit auftritt. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies: Wer als Arbeitnehmer bei der Berufsausübung einen Fehler begeht und dadurch einen Schaden für den Arbeitgeber verursacht, der hat die gesetzliche Verpflichtung, für diesen Schaden unter gewissen Rahmenumständen aufzukommen.
Die Grundvoraussetzungen für die Arbeitnehmerhaftung
die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit den Arbeitsvertragspflichten
das vorwerfbare Verhalten (fahrlässig oder vorsätzlich)
der Schaden für den Arbeitgeber
In der gängigen Praxis gibt es durc[…]