Ein Arbeitnehmer der während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Bandscheibenvorfalls, auf einer Hochzeit seine hochschwangere Frau hoch hebt sowie trägt und vom Hochheben und Tragen Bilder auf Facebook veröffentlicht, muss mit einer fristlosen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen, da er sich genesungswidrig verhalten hat (Arbeitsgericht Krefeld, Az.: 3 Ca 1384/13). Eine außerordentliche Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn ein Arbeitnehmer bei bescheinigter Arbeitsunfähigkeit den Heilungserfolg durch ein grob genesungswidriges Verhalten gefährdet. Davon ist z.B. auszugehen, wenn ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer während dieser Zeit schichtweise einer Vollbeschäftigung nachgeht.[…]
Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsrechtsiegen.de Bei Rot über die Ampel – das droht Ihnen bei einem Rotlichverstoß Die Menschen kennen das Ampelsystem mittlerweile seit über 100 Jahren, sodass es nicht verwunderlich ist, dass die Lichter der Ampel als die mächtigsten Lichter der ganzen Welt bezeichnet werden. Immerhin regeln die Lichter einer Ampel das Straßenverkehrssystem und […]