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Rechtsanwälte Kotz GbR

DSL-Telefon- und Internetvertrag – fristlose Kündigung

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Eine Kunde hat ein fristloses Kündigungsrecht seines DSL-Telefon- und Internetvertrages, wenn der DSL-Anbieter dem Kunden versprochen hat, die Rufnummermitnahme bei dem alten DSL-Telefon- und Internetanbieter zu erledigen und der alte DSL-Telefon- und Internetanbieter es versäumt, die Teilnehmerdatenbank zu aktualisieren, so dass der Kunde nach dem Wechsel nicht mehr aus allen Telefonnetzen erreichbar ist (BGH, Urteil vom 07.03.2013, Az.: III ZR 231/12).[…]


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