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Eine Kunde hat ein fristloses Kündigungsrecht seines DSL-Telefon- und Internetvertrages, wenn der DSL-Anbieter dem Kunden versprochen hat, die Rufnummermitnahme bei dem alten DSL-Telefon- und Internetanbieter zu erledigen und der alte DSL-Telefon- und Internetanbieter es versäumt, die Teilnehmerdatenbank zu aktualisieren, so dass der Kunde nach dem Wechsel nicht mehr aus allen Telefonnetzen erreichbar ist (BGH, Urteil vom 07.03.2013, Az.: III ZR 231/12).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/dsl-telefon-und-internetvertrag-fristlose-kuendigung_1962/