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Wird die Wohnung eines Mieters durch Polizisten aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses durchsucht und wird die Wohnung hierdurch beschädigt, stehen dem Vermieter keine Schadensersatzansprüche gegenüber den durchführenden Polizeibeamten bzw. dem jeweiligen Bundesland als Dienstherr der Polizisten zu, da der Vermieter die Gefahr des Missbrauchs seiner Wohnung durch den Mieter trägt (OLG Naumburg, Urteil vom 28.06.2012, Az.: 1 U 8/12).[…]