Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Elternunterhalt – Einsatz des eigenen Taschengeldes zu Unterhaltszwecken

Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de

Das Taschengeld eines Ehegatten ist grundsätzlich auch für den Elternunterhalt der eigenen Eltern einzusetzen. Dies gilt allerdings nicht in Höhe eines Betrages von 5 – 7 % des Mindest-selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen sowie in Höhe etwa der Hälfte des darüber-hinausgehenden Taschengeldes (BGH, Urteil vom 12.12.2012, Az.: XII ZR 43/11).
Jeder der Ehegatten hat einen Anspruch auf einen angemessenen Teil des Gesamteinkommens als persönliches Taschengeld, das heißt auf einen Geldbetrag, der ihm die Befriedigung seiner persönlichen Bedürfnisse nach eigenem Gutdünken und freier Wahl unabhängig von einer Mitsprache des anderen Ehegatten ermöglichen soll (BGH, Urteil vom 15.10.2003, Az.: XII ZR 122/00). Als Bestandteil des Familienunterhalts richtet sich der Taschengeldanspruch  hinsichtlich seiner Höhe nach den im Einzelfall bestehenden Einkommens- und Vermögensverhältnissen, dem Lebensstil und der Zukunftsplanung der Parteien. In der Rechtsprechung wird üblicherweise eine Quote von 5 bis 7 % des zur Verfügung stehenden Nettoeinkommens angenommen. Das Taschengeld eines Ehegatten ist nach der Rechtsprechung des BGH  grundsätzlich für Unterhaltszwecke einzusetzen, soweit der jeweils zu beachtende Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen gewahrt bleibt. Das gilt auch bei der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt.[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv