Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de
Die Angelegenheiten eines Vereins werden grundsätzlich in einer Mitgliederversammlung durch Beschlussfassung geregelt. Allerdings sind solche Beschlüsse auch dann gültig, wenn alle Mitglieder schriftlich zustimmen. Darüber hinaus kann in der Vereinssatzung eine abweichende Regelung getroffen werden. In der Vereinssatzung kann ein Verein daher auch festlegen, dass eine Mitgliederversammlung virtuell (online) durchgeführt werden kann (OLG Hamm, Beschluss vom 27.09.2011, Az: 27 W 106/11).[…]