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Allein der Umstand, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall ausgesprochen wurde, macht die ausgesprochene Kündigung weder treuwidrig noch willkürlich. Eine Kündigung aus Anlass von Arbeitsunfähigkeit ist ebenfalls nicht per se treuwidrig (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.05.2009, Az. 3 Sa 74/09).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/arbeitnehmerkuendigung-nach-arbeitsunfall-treuwidrig_1536/