Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Testament auf einem „Schmierzettel“

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Welche Anforderungen sind an die wirksame Errichtung eines Testamentes zu stellen? Kann ein Testament auf einem Schmierzettel angefertigt werden? Muss in dem Schriftstück der Ort und das Datum der Errichtung genannt werden?
Kann aus der Tatsache, dass ein Schmierzettel verwendet wird und Sätze nicht vollständig ausgeschrieben werden, der Schluss gezogen werden, dass es an einem ernsthaften Testierwillen fehlt?

Oberlandesgericht Hamm, Az: 10 W 153/15, Beschluss vom 27.11.2015

Tenor
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 3) vom 12.08.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgerichts – Lübbecke vom 15.07.2015 (6 VI 260/14) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Auslagen der Beteiligten zu 4) werden den Beteiligten zu 1) und 3) auferlegt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 35.000,00 € festgesetzt.

Gründe
I.
Die Beteiligte zu 4) ist die Tochter der am 30.07.2013 verstorbenen Erblasserin N. Die verwitwete Erblasserin hatte neben der Beteiligten zu 4) einen weiteren Abkömmling, ihren im Jahr 2009 vorverstorbenen Sohn J. Die Beteiligten zu 1) bis 3) und die Beteiligte zu 5) sind die Kinder des vorverstorbenen Sohnes der Erblasserin.
Der Nachlass der Erblasserin bestand im Wesentlichen aus der Immobilie L-Weg in M, eingetragen im Grundbuch von M, Blatt…, und hatte einen reinen Wert von ca. 140.000 EUR.
Nach dem Tod der Erblasserin beantragte zunächst die Beteiligte zu 4) die Erteilung eines Erbscheins aufgrund gesetzlicher Erbfolge, nach dem die Erblasserin durch sie zu ½ und durch die übrigen Beteiligten zu je 1/8 beerbt worden ist. Dieser Erbschein wurde am 06.11.2013 antragsgemäß erteilt.


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv