Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de
Eine ausgelegte Miniparkscheibe ist zum Nachweis der Parkdauer nicht ausreichend, da diese nicht der gesetzlich vorgegebenen Parkscheibe entspricht (OLG Brandenburg, Urteil vom 02.08.2011, Az: (2Z) 53 Ss-Owi 495/10 (238/10)). Fahrzeugführer, die lediglich eine Miniparkscheibe auslegen, handeln daher ordnungswidrig.[…]