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Verwendet ein Schüler bei einer Seminararbeit in erheblichem Umfang fremde Texte ohne diese entsprechend zu kennzeichnen, besteht die Gefahr, dass er wegen dieser als ungenügend beurteilten Leistung nicht zur Abiturprüfung zugelassen wird (VGH München, Urteil vom 09.05.2011, Az.: 7 CE 11.1035).[…]