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Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet (z.B. Rufmord, üble Nachrede, Bilderveröffentlichung) kann nicht immer in Deutschland geklagt werden. In Deutschland kann z.B. auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz nur dann geklagt werden, wenn die Persönlichkeitsrechtsverletzungen einen Inlandsbezug mit Deutschland aufweisen. Der Serverstandort für die gehosteten Daten ist für den Klageort nicht entscheidend (BGH, Urteil vom 29.03.2011, Az: VI ZR 111/10).[…]