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Parkt man unberechtigterweise auf einem Supermarktplatz oder überschreitet man die vorgegebene Mindestparkzeit, so darf der Supermarktbetreiber das Fahrzeug von einer Drittfirma an einen unbekannten Ort abschleppen lassen und die Herausgabe von der Zahlung der entstandenen Abschleppkosten (im Fall: 219,50 Euro) abhängig machen (KG, Urteil vom 07.01.2011, Az.: 13 U 31/10).[…]