Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

ündigung bei Bankbesuch und Toilettenbesuch während der Arbeitszeit?

Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de

Erledigt ein langjähriger Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit ohne Genehmigung des Arbeitgebers Privatangelegenheiten (z.B. einen Bankbesuch), so berechtigt dieses Fehlverhalten des Arbeitnehmers den Arbeitgeber noch nicht dazu, dass bestehende Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen. Das längere Verweilen des Arbeitnehmers während der Arbeitszeit auf einer Toilette eines Freundes, rechtfertigt ebenfalls keine fristlose Kündigung, da das Aufsuchen der Toilette keine Arbeitspflichtverletzung darstellt (ArbG Paderborn, Urteil vom 21.07.2010, Az: 2 CA 423/10).[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv