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Eine Stellenanzeige in der ein junger Bewerber gesucht wird verstößt gegen das Altersdiskriminierungsverbot, wenn keine Rechtsfertigungsgrund für eine altersmäßige Einschränkung vorliegt. Der Arbeitgeber macht sich nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gegenüber den älteren Bewerbern bei fehlendem Rechtsfertigungsgrund unter Umständen schadensersatzpflichtig (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.08.2010, Az: 8 AZR 530/09).[…]
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