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Rechtsanwälte Kotz GbR

Reisebüro in der Regel kein Reiseveranstalter

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Selbst wenn ein Reisebüro auf Kundenwunsch mehrere zeitlich und örtlich aufeinander abgestimmte Reiseleistungen anbietet, wird das Reisebüro nicht zum Reiseveranstalter, sondern bleibt lediglich Reisevermittler (BGH, Urteil vom 30.09.2010, Az.: Xa ZR 130/08). Reiseminderungsansprüche und Schadensersatzansprüche wegen mangelbedingter Mehrkosten können daher nicht gegenüber dem Reisebüro geltend gemacht werden.[…]


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