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Selbst wenn ein Reisebüro auf Kundenwunsch mehrere zeitlich und örtlich aufeinander abgestimmte Reiseleistungen anbietet, wird das Reisebüro nicht zum Reiseveranstalter, sondern bleibt lediglich Reisevermittler (BGH, Urteil vom 30.09.2010, Az.: Xa ZR 130/08). Reiseminderungsansprüche und Schadensersatzansprüche wegen mangelbedingter Mehrkosten können daher nicht gegenüber dem Reisebüro geltend gemacht werden.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/reisebuero-in-der-regel-kein-reiseveranstalter_809/