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Senkt ein Arbeitnehmer die Preise von Waren eigenmächtig ab, um diese kostengünstiger im Rahmen eines Personalkaufs erwerben zu können, so kann der Arbeitgeber diesem fristlos kündigen. Eine vorherige Abmahnung muss der Arbeitgeber in diesen Fällen nicht aussprechen (LAG Niedersachsen, Urteil vom 12.02.2010, Az: 10 Sa 1977/08).[…]