Oberlandesgericht Karlsruhe
Az.: 9 U 239/06
Urteil vom 28.06.2007
Vorinstanz: Landgerichts Konstanz, Az.: 5 O 455/06
In dem Rechtsstreit wegen Rücktritt vom Kaufvertrag hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe auf die mündliche Verhandlung vom 14. Juni 2007 für Recht erkannt:
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 30.11.2006 – Az. 5 O 455/05 – wie folgt abgeändert:
a) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 29.199,00 € abzüglich eines Betrages, der sich wie folgt errechnet: 0,1134 €/km x Kilometer gemäß Tachostand im Zeitpunkt der Rückgabe“, nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 14.11.2005 zu zahlen Zug um Zug gegen Rückübereignung des PKW Mazda Tribute, Limousine, mit Fahrgestell-Nr. J… mit Ausnahme der eingebauten Standheizung, des Marderschrecks, des DATABecker GPS-System und der Laderaum-Matte.
b) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 877,77 zu zahlen.
c) Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
3. Von den Kosten beider Instanzen haben die Beklagte 9/10 und der Kläger 1/10 zu tragen.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des 1,2 -fachen des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
5. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe:
I.
Der Kläger begehrt von der Beklagten, nachdem er vom Neuwagen-Kaufvertrag vom 28.2.2005 zurückgetreten ist, Rückzahlung des Gesamtkaufpreises Zug um Zug gegen Herausgabe und Rückübereignung des PKW Mazda, Modell Tribute.
Wegen der Einzelheiten wird auf das angefochtene Urteil des Landgerichts Bezug genommen.
Das Landgericht hat, na[…]