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Fällt ein Hund wegen mehrer Beißvorfälle mit anderen Hunden auf, so kann die Ordnungsbehörde anordnen, dass der Hund von einem Sachverständigen auf seine Gefährlichkeit begutachtet wird (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.08.2010, Az: 7 B 10860/10.OVG).[…]
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