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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat dem EuGH zur Vorabentscheidung die Frage vorgelegt, ob die Straßenverkehrsbehörden in Deutschland ab dem 19.01.2009 EU-Führerscheine anerkennen müssen, wenn dem Fahrerlaubnisinhaber früher einmal in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen worden war (BayVGH, Urteil vom 16.08.2010, Az: 11 B 10.1030).[…]