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Kommt es an einer Bushaltestelle unter Schülern zu einer Rangelei und wird ein Schüler von Unbekannten gestoßen und fällt er dadurch auf einen Schüler, so dass sich dieser verletzt, haftet der gestoßene Schüler nicht auf Schadensersatz. Dem gestoßenen Schüler kann hinsichtlich der Verletzung des anderen Schülers kein Schuldvorwurf gemacht werden (LG Coburg, Urteil vom 04.05.2010, Az: 21 O 20/10).[…]
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