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Klauseln in deutschen Arbeitsverträgen, nach denen bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze (z.B. das Rentenalter) der bestehende Arbeitsvertrag automatisch endet, sind nach einer Entscheidung des EuGH richtlinienkonform und verstoßen nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz oder das AGG – keine Altersdiskriminierung (EuGH, Urteil vom 12.10.2010, Az: C-45/09).[…]