Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de
Der Wohnungs-/Hauseigentümer ist für den auf seinem Grundstück befindlichen Abfall verantwortlich, selbst dann, wenn er die Wohnung oder das Haus vermietet hat (VG Neustadt, Urteil vom 14.06.2010, Az: 4 K 311/10.NW). Zahlt der Mieter die Abfallentsorgungskosten nicht, so haftet der Wohnungs-/Hauseigentümer. Der Wohnungs-/Hauseigentümer kann zivilrechtlich Rückgriff auf seinen Mieter nehmen.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/vermieter-haftet-fuer-die-muellgebuehren-des-mieters_691/