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Bei dem Widerruf eines Fernabsatzvertrages dürfen dem Verbraucher lediglich die Rücksendekosten auferlegt werden (in Deutschland bei Warenwert unter 40,00 Euro), jedoch nicht die Hinsendekosten (EuGH, Urteil vom 15.04.2010, Az.: C-511/08). Auch die Belastung des Verbrauchers mit einer Hinsendekostenpauschale ist unzulässig. Der Unternehmer muss dem Verbraucher im Falle eines Widerrufs daher die bezahlten Hinsendekosten erstatten![…]