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Abmahnung im Arbeitsrecht

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Eine arbeitsrechtliche Abmahnung bietet dem Arbeitgeber die Möglichkeit, den Arbeitnehmer auf Pflichtverletzungen hinzuweisen. Im Wiederholungsfall droht die Kündigung. Hier erfahren Sie alles was wichtig ist bei der Abmahnung im Arbeitsrecht.

Eine arbeitsrechtliche Abmahnung ist sozusagen eine „gelbe“ Karte im Arbeitsrecht. – Symbolfoto: Von Wolfgang Zwanzger /Shutterstock.com

Das Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer beruht auf einem Arbeitsvertrag, der sämtliche Modalitäten des Arbeitsverhältnisses zwischen den beiden Vertragsparteien genauestens regelt. Die Rechte und Pflichten der jeweiligen Partei sind in diesem Arbeitsvertrag ebenfalls aufgeführt, sodass sich auch gewisse Verhaltensweisen aus dem Vertrag heraus ergeben. Nicht immer jedoch entspricht das Verhalten einer Vertragspartei diesem Vertrag oder den Erwartungen der anderen Partei, sodass eine Abmahnung erfolgen muss. Die Abmahnung im Arbeitsrecht gehört jedoch zu eben jenen Dingen, über die bei Weitem nicht jeder Mensch genau Bescheid weiß.
Was ist eine Abmahnung im Arbeitsrecht eigentlich?
Die meisten Arbeitnehmer werden den sprichwörtlichen „Anpfiff“ eines Arbeitgebers als Konsequenz für ein gewisses Verhalten sicherlich zu Genüge kennen. Dieser „Rüffel“ soll deutlich machen, dass dieses Verhalten künftig besser nicht mehr an den Tag gelegt wird, da es anderenfalls zu ernsthafteren Konsequenzen kommen kann. Diese ernsthafteren Konsequenzen können dann auch das gesamte Arbeitsverhältnis an sich gefährden, sofern der Arbeitnehmer sein Verhalten nicht ändert. Der „Rüffel“ an sich ist dabei als erste „leichte“ Warnung zu verstehen, der dann – sofern der Arbeitnehmer das Verhalten nicht ändert – die Abmahnung folgt.

Die Abmahnung ist die zweite Stufe, die dann das Arbeitsverhältnis schon gefährden kann! Für eine Abmahnung gibt es jedoch ganz bestimmte Voraussetzungen.

Damit eine Abmahnung rechtlich gesehen ihren Status erhalten kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein

die Abmahnung beschreibt sehr genau das (Fehl)-Verhalten des Arbeitnehmers
die Abmahnung rügt dieses (Fehl)-Verhalten des Arbeitnehmers als Vertragsverstoß[…]


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