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Ein Fahrzeugführer der Verkehrsordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten begeht, die zu 18 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg führen, kann mit einer verkehrspsychologischen Beratung den Führerscheinentzug nicht mehr verhindern. Normalerweise führt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung zu einem Punkteerlaß von 2 Punkten (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 02.03.2010, Az: 11 CS 09.2446).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/fahrerlaubnisentziehung-bei-18-punkten-ohne-ausnahme_574/