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Wird ein Polizist im Einsatz von einem Angreifer bedroht und schießt er den Angreifer in Notwehr an, so kann der Polizist von dem Angreifer Schadensersatz- und Schmerzensgeld fordern, wenn er später an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet (OLG Koblenz, Urteil vom 08.03.2010, Az.: 1 U 1137/06, 1 U 1161/06 und 1 U 1114/06).[…]
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