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Fussgänger (betrunken) – angefahren – Mitverschulden?

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OLG Nürnberg
Az.: 6 U 1150/02
Urteil vom 11.10.2002

In Sachen hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 11. Oktober 2002 für Recht erkannt:
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Weiden vom 21. Februar 2002 abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
1. Die Beklagten zu 1) und 2) werden verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner 5.196,85 EUR nebst 5 % Zinsen über den Basiszinssatz hieraus seit 13.07.2001 zu bezahlen.
2. Es wird festgestellt, daß die Beklagten zu 1) und 2 als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger 1/6 seiner materiellen Zukunftsschäden aus dem Unfall vom 24.03.2001 zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Dritte übergegangen sind oder übergehen werden.
II. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 3/4, die Beklagten 1/4 zu tragen.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschluß:
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 22.590,54 EUR (20.590,54 EUR – 2.000,00 EUR Feststellung) festgesetzt.

Gründe:
I.
Der Kläger verlangt von den Beklagten Schadensersatz, weil er vom Pkw des Beklagten zu 1) am 24.03.2001 als Fußgänger erfaßt und schwer verletzt worden ist.
Das Landgericht hat auf eine Haftung der Beklagten zu einem Drittel erkannt, da der Beklagte zu 1) zwar nicht auf Sicht gefahren, der Kläger selbst aber den Unfall überwiegend dadurch verschuldet habe, daß er, trotz vorhandenen Fußwegs, betrunken in dunkler Kleidung nachts auf der Fahrbahn einer Landstraße gelaufen sei. Unter Berücksichtigung dieses Mitverschuldens hat es die Beklagten zur Zahlung von 393,69 EUR Sachschaden, von 20.169,65 EUR Schmerzensgeld verurteilt und deren Haftung für künftige materielle Schäden in Höhe von 1/3 festgestellt.
Dagegen richtet sich die Berufung der Beklagten, die der Auffassung sind, den Beklagten treffe kein Vorwurf und es sei angesichts des erheblichen Verschuldens des Klägers für eine Mithaftung kein Raum. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die gewec[…]


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