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Parkt ein Supermarktbesucher sein Fahrzeug direkt vor der Eingangstüre des Supermarktes, so muss er damit rechnen, dass sich die Eingangstüren des Supermarktes automatisch öffnen. Wird das Fahrzeug durch die sich öffnenden Eingangstüren beschädigt, so haftet der Supermarkt hierfür nicht. Es ist allgemein üblich, dass Supermarkttüren automatisch aufschwingen, so dass ein Autofahrer hiermit rechnen muss. Kommt es zu einer Fahrzeugbeschädigung, so haftet hierfür alleine der Fahrzeugführer (AG München, Urteil vom 30.07.2009, Az.: 281 C 16247/09).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/fahrzeugbeschaedigung-durch-supermarkteingangstuere_452/