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Ein Kontroll- oder Streifenbeamter, der während seiner Dienstzeit auch nur kurzfristig einschläft verstößt gegen die ihm obliegenden Pflichten (VG Wiesbaden, Urteil vom 28.08.2009, Az.: 25 K 677/09.WI.D). Der Verstoß rechtfertigt einen disziplinarischen Verweis.[…]
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