Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de
Ab dem 4 Tag (Werktage, Feiertage, Schulferien, Sonntage etc. verlängern diese Frist nicht) nach dem Aufstellen eines mobilen Halteverbotszeichens kann ein Autofahrer abgeschleppt werden (OVG Sachsen, Urteil vom 23.03.09, Az.: 3 B 891/06).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/mobiles-halteverbotsschild-verbotswidriges-parken_260/