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Äußert sich ein Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern beleidigend oder herabsetzend über einen Vorgesetzten, so kann dies eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn der Arbeitnehmer zuvor bereits einmal wegen einem ähnlichen Vorfall abgemahnt wurde (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.07.2009, Az.: 2 Sa 460/08).[…]