Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier darf Wein auf dem Etikett nicht als „bekömmlich“ bezeichnet werden, da dies gegen Art. 2 der EG-Verordnung 1924/2006 verstößt (VG Trier, Urteil vom23.04.2009, Az.: 5 K 43/09.TR). Gesundheitsbezogene Angaben sind nach der vorgenannten Verordnung bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent verboten.[…]