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Tätigt eine Bank aufgrund angeblicher Kreditkartengeschäften ihres Kunden Überweisungen/Abbuchungen von dessen Konto und widerruft der Kunde die Abbuchungen/Überweisungen, so muss die Bank beweisen, dass der Kunde die Kreditkartengeschäfte getätigt hat bzw. einen Missbrauch seiner Kreditkarte zu vertreten hat (AG München, Urteil vom16.02.2009, Az.: C 28708/08). Entgegen der Ansichten der meisten Banken besteht somit keine Beweislastumkehr zu Lasten des Bankkunden.[…]
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