Eine Kontroverse um eine vorzeitig zurückgezahlte Immobilienfinanzierung und die daran geknüpfte Vorfälligkeitsentschädigung bildet den Kern eines Rechtsstreits, der kürzlich beim Landgericht Stralsund entschieden wurde. Auf den ersten Blick mag das Thema technisch erscheinen, doch es berührt eine alltägliche Situation, die viele Menschen betrifft: den Kauf eines Eigenheims und die damit verbundenen Kreditvereinbarungen. Im Fokus dieses speziellen Falls stand eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung, die eine Bank verlangt, wenn ein Kreditnehmer sein Darlehen vor Ende der vereinbarten Laufzeit zurückzahlt.
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Die umstrittene Vorfälligkeitsentschädigung
Die Geschichte beginnt im Februar 2017, als die beteiligten Parteien einen Immobilien-Verbraucherdarlehensvertrag über 85.000 Euro abschließen. Dieser Vertrag, der für die nächsten zehn Jahre eine Zinsbindung von 2,6% vorsieht, enthält auch eine Klausel zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung des Kredits. Die Bank verpflichtet sich, diese Entschädigung nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften und der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu berechnen.
Der Streitpunkt: Methoden der Berechnung
Die Berechnung der Entschädigung erfolgt nach der Aktiv-Passivmethode, die von der Bank so interpretiert wird, dass sie in einer finanziellen Position bleibt, als ob der Kreditvertrag bis zum Ende der Zinsbindung fortgeführt worden wäre. Verschiedene Aspekte fließen in diese Berechnung ein, darunter die Berücksichtigung einer Anlage der vorzeitig zurückgezahlten Darlehen in sicheren Kapitalmarkttiteln und der vereinbarten Zahlungen aus dem Kreditvertrag. Ebenso berücksichtigt die Bank in ihrer Berechnung etwaige vereinbarte Disagios und die zukünftig entfallenden Risiko- und Verwaltungskosten.
Spannungen und das Ende des Streits
Doch was passiert, wenn der Kreditnehmer und die Bank nicht übereinstimmen? Genau das ist in diesem Fall geschehen, und so landeten die Parteien vor Gericht. Das endgültige Urteil fiel am 26. Mai 2023: Die Klage wurde abgewiesen, die Kläger müssen die Kosten des Rechtsstreits tragen und das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Insgesamt wirft dieser Fall ein Schlaglicht auf die komplexe Welt der Immobilienfinanzierung und die damit verbundenen rechtlichen Fragen. Letztendlic[…]