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Ein Vermieter darf die anfallenden Renovierungskosten bei Modernisierungsarbeiten des Mietobjekts/der Mietwohnung auf die Mieter umlegen. Dies gilt sogar dann, wenn der Mieter die Arbeiten selbst vornimmt um sich die angefallenen Aufwendungen vom Vermieter ersetzen lässt (BGH, Urteil vom 30.03.2011, Az.: VIII ZR 173/10).[…]