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Wann ist eine Nebenkostenabrechnung sowohl formell als auch inhaltlich richtig?

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Eine Nebenkostenabrechnung muss nach den rechtlichen Vorgaben zwingend eine Zusammenstellung der einzelnen Nebenkostenarten enthalten. Es müssen zudem immer die Gesamtbeträge der jeweiligen Nebenkostenart in der Nebenkostenabrechnung genannt werden. Ferner muss in der Nebenkosten-abrechnung ein nachvollziehbarer Verteilerschlüssel angegeben sein, mit dem der Vermieter die angefallenen Nebenkosten anteilig auf den Mieter umgelegt hat. Weiterhin müssen in der Nebenkostenabrechnung die geleisteten Nebenkostenvorschüsse des Mieters aufgeführt und dem Gesamtnebenkostenanteil des Mieters gegenübergestellt werden. Entspricht eine Nebenkostenabrechnung den vorgenannten Punkten ist sie „formell ordnungsgemäß“.
Ergibt sich aus der Nebenkostenabrechnung eine Nebenkostennachzahlung für den Mieter, so ist dieser nach einer angemessen Nebenkostenüberprüfungsfrist zur Zahlung des offenstehenden Betrages verpflichtet.
Ein Nebenkostenguthaben des Mieters muss vom Vermieter hingegen sofort an den Mieter ausgezahlt werden. Stellt der Mieter Fehler in der Nebenkostenabrechnung fest, so kann er den streitigen Betrag von der Nebenkostennachforderung abziehen und erst einmal den unstreitigen Betrag an den Vermieter zahlen. Mieter haben das Recht, die Unterlagen für ihre Nebenkostenabrechnung zu prüfen. Sie haben insoweit einen Anspruch darauf, Einsicht in die Originalbelege und die Originalrechnungen zu nehmen.

Wie prüft man eine Nebenkostenabrechnung inhaltlich?
1. Muss der Mieter überhaupt Nebenkosten zahlen bzw. nachzahlen? Mieter müssen zusätzlich zur Miete nur dann Nebenkosten zahlen, wenn dies ausdrücklich im bestehenden Mietvertrag vereinbart worden ist. Eine Ausnahme besteht lediglich bei den Heizkosten, die verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen. Im Mietvertrag muss daher angegeben sein, welche Nebenkosten der Mieter zahlen muss.
2. Prüfschritt: Was sind Nebenkosten? Die einzelnen Nebenkostenarten sind in der Betriebskostenverordnung abschließend festgelegt. Es gibt insoweit 17 verschiedene Nebenkostenarten. Die 17 Nebenkostenarten betreffen die Heizung sowie das Warmwasser, die Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Fahrstuhl, Straßenreinigung und Müllabfuhr, Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Versicherungen, Hausmeister, Gemeinschaftsa[…]


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