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WEG-Beschluss für Wanddurchbohrungen – Anforderungen

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Wanddurchbohrungen in Wohnungseigentum: Die Anforderungen an einen WEG-Beschluss
Das Amtsgericht München hat einen Beschluss für ungültig erklärt, der die Genehmigung für drei Durchbohrungen der Hausaußenwand für den Einbau von Wohnraumlüftungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft betraf. Der Beschluss wurde als zu unbestimmt angesehen, da keine klaren Angaben zu Ort und Art der Durchführung gemacht wurden. Dies verdeutlicht die Wichtigkeit präziser und detaillierter Beschlüsse in Wohnungseigentümergemeinschaften.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1293 C 13203/22  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Ungültigkeitserklärung eines Beschlusses: Ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung wurde für ungültig erklärt.
Unbestimmtheit des Beschlusses: Der Beschluss enthielt keine ausreichenden Details zu den geplanten Wanddurchbohrungen.
Notwendigkeit präziser Beschlüsse: Für eine ordnungsgemäße Verwaltung müssen Beschlüsse klar und detailliert sein.
Relevanz von Durchführungsdetails: Wesentliche Informationen über die Durchführung von Baumaßnahmen fehlten.
Grundsatz der Bestimmtheit: Beschlüsse müssen Art, Maß und Umfang einer baulichen Veränderung genau beschreiben.
Verantwortung der Wohnungseigentümer: Diese müssen genau wissen, was in ihrer Anlage passiert.
Kostentragung durch die Beklagte: Die Beklagte wurde zur Übernahme der Prozesskosten verpflichtet.
Vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils: Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, unter bestimmten Bedingungen zur Sicherheitsleistung.

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