Ein Versicherungsnehmer muss die Gesundheitsfragen in einem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrags wahrheitsgemäß beantworten. Tätigt ein Versicherungsnehmer falsche Angaben über vormals bestehende Krankheiten und Arbeitsunfähigkeitszeiten, so kann der Versicherer vom Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 05.02.2013, Az.: 12 U 140/12). Jedoch muss der Versicherer beweisen, dass der Versicherungsnehmer tatsächlich falsche Angaben über vormals bestehende Krankheiten und Arbeitsunfähigkeitszeiten gemacht hat. Füllt ein Versicherungsvertreter des Versicherers das Antragsformular aus und macht dieser hierbei Fehler, geht dies zu Lasten des Versicherers (BGH, Urteil vom 14.07.2004, Az. IV ZR 161/03).[…]
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein – Az.: 3 MR 56/20 – Beschluss vom 05.11.2020 Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt. Gründe Der Normenkontrolleilantrag nach § 47 Abs. 6 VwGO ist zulässig (dazu unter 1.), aber unbegründet (dazu unter 2.). 1. Der […]