Der folgende Beitrag beschäftigt mit der Fahrerlaubnis auf Probe. Es wird dargestellt, wann es zu einer Verlängerung der Probezeit kommt und welche weiteren Folgen die Verlängerung hat.
Im Straßenverkehrsrecht gelten während der Probezeit einige Besonderheiten. Mittlerweile allgemein bekannt dürfte das absolute Alkoholverbot für unter 21jährige und für Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe sein. Es gibt jedoch einige weitere Sonderregeln.
Besonders interessant ist es für Fahranfänger zu erfahren, wann eine Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar drohen. Da es für den juristischen Laien aufgrund der Tatsache, dass sich dies aus einem Zusammenspiel zahlreicher Normen verschiedener Gesetze ergibt, praktisch unmöglich ist zu beurteilen, soll dieser Artikel dazu einen Überblick bieten. Ferner soll ein Blick auf die Folgen der Probezeitverlängerung und eventueller weiterer Verkehrsverstöße nach der Verlängerung geworfen werden.
Wie lang dauert die Probezeit?
Die Dauer der Probezeit ergibt sich aus § 2a Absatz 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes. Demnach dauert die Probezeit ab dem Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis zwei Jahre.
Werden Verkehrsverstöße in der Probezeit strenger geahndet als außerhalb der Probezeit?
Dies lässt sich pauschal nicht beantworten. Hinsichtlich der Höhe des Verwarn- oder Bußgeldes für einzelne Verstöße und hinsichtlich der „Punkte“, die man für einen Verstoß erhält, bestehen aber keine Unterschiede. Jedoch stellt beispielsweise das Fahrzeugführen mit einer Blutalkoholkonzentration mit 0,2 Promille in der Probezeit eine Ordnungswidrigkeit dar, außerhalb der Probezeit hingegen nicht. Dies ergibt sich aus § 24a des Straßenverkehrsgesetzes und aus § 24c des Straßenverkehrsgesetzes.
Wann kommt es zu einer Verlängerung der Probezeit?
Gemäß § 2a des Straßenverkehrsgesetzes kommt es zu einer Verlängerung der Probezeit, wenn jemand eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen[…]