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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall zwischen Fahrzeug und Fahrradfahrer

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OLG Saarbrücken
Az.: 4 U 287/11 – 91
Urteil vom 28.02.2013

I. Die Berufung des Klägers gegen das am 09.06.2011 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken (9 O 343/09) wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das am 09.06.2011 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken (9 O 343/09) ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Gründe
A.
Der Kläger nimmt die Beklagten auf Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls in Anspruch.
Am 31.08.2008 gegen 20.45 Uhr befuhr die Beklagte zu 1) mit dem bei der Beklagen zu 3) haftpflichtversicherten Pkw des Beklagen zu 2) die in S. gelegene H. Straße (B 51) in Fahrtrichtung .. Etwa in Höhe des Hausanwesens Nr. … kam es an der rechten Seite des Pkw’s zur Kollision mit dem Fahrrad des Klägers. Die näheren Umstände sind zwischen den Parteien streitig.
Der Kläger hat behauptet, er habe mit seinem Fahrrad die H. Straße von den Schrebergärten kommend bereits über eine Strecke von ca. 200 m befahren gehabt, wobei er sich stets nah am rechten Fahrbahnrand gehalten habe, als die Beklagte zu 1) ihn von hinten in Folge Unaufmerksamkeit angefahren habe. Auf Grund der auf der rechten Fahrbahnseite geparkten Fahrzeuge habe für ihn die Notwendigkeit bestanden, etwas nach links auszuweichen. Dabei habe er sich dem Bereich der Mittellinie stark angenähert. Die Beklagte zu 1) sei nach Durchführung eines Überholvorgangs zu früh wieder nach rechts eingeschert. Zum Unfallzeitpunkt sei es noch fast taghell gewesen.
Der Kläger hat die Auffassung vertreten, die Beklagte zu 1) hätte ihr Fahrverhalten auf die gegebene Verkehrssituation einstellen müssen. Dann wäre der Verkehrsunfall für sie vermeidbar gewesen.
Zu den Unfallfolgen hat d[…]


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