Sind Sie oder Angehörige von Ihnen im Zeitraum von 1945 bis 1949 durch sowjetische Militärtribunale in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) rechtsstaatswidrig zu Arbeitslager in der Sowjetunion oder zum Tode verurteilt worden, so kann heute Rehabilitation, Rückgabe und Schadensersatz gefordert werden. Hierzu müssen Sie sich an das Auswärtige Amt (Adenauerallee 99, 53113 Bonn, Tel.: 0228-17-0 oder Werderscher Markt 1, 10117 Berlin, Tel.: 030-5000-0; 01888-17-0) wenden, dieses hilft Ihnen dabei sich bei der russischen Militär-Staatsanwaltschaft in Moskau rehabilitieren zu lassen. Die Verurteilung erfolgte meistens aufgrund des Vorwurfs im Dritten Reich „Kriegsverbrecher und Nazi-Aktivist“ gewesen zu sein. Aufgrund der Verurteilung wurde damals in der Regel das gesamte Eigentum des Betroffenen und seiner Familie beschlagnahmt (Grundstücke, Betriebe etc.).[…]
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de OLG Hamm, Az.: 9 U 51/94 Urteil vom 28.04.1995 Die Berufung der Klägerin zu 2) gegen das am 06. Januar 1994 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen. Auf die Berufung der Beklagten wird das genannte Urteil abgeändert. Die Klage der Klägerin zu 1) wird abgewiesen. Von […]