Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Az.: 10 Sa 1472/08
Urteil vom 06.02.2009
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 11.09.2008 – 6 Ca 3325/08 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Auslegung tarifvertraglicher Regelungen im Hinblick auf die Frage, ob Pausenzeiten des Klägers zu bezahlen sind.
Der Kläger ist seit Jahren bei der Beklagten im Schichtdienst tätig. Auf das Arbeitsverhältnis sind die jeweils für die Beklagte maßgebenden Tarifverträge des öffentlichen Dienstes anwendbar.
Die Beklagte erbringt Bodenabfertigungsdienstleistungen am Flughafen Düsseldorf. Sie ist Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV). Aufgrund besonderer firmentarifvertraglicher Regelungen galt bei ihr noch bis zum 31.12.2007 das alte Tarifrecht des öffentlichen Dienstes, d. h. im Falle des Klägers der BMT-G nebst ergänzender Tarifverträge. Zum 01.01.2008 fand die Überleitung in den „Tarifvertrag öffentlicher Dienst für den Dienstleistungsbereich Flughäfen“ (TVöD-F) statt. Rechtliche Grundlage hierfür bildete der „besondere Überleitungstarifvertrag für Beschäftigte der Flughafen Düsseldorf Ground Handling GmbH in den TVöD-F“ (TV FDGHG ) vom 01.12.2007. Wegen dessen Inhalt wird auf die von Beklagtenseite mit Schriftsatz vom 24.06.2008 als Anlage zu den Akten gereichte Kopie Bezug genommen.
§ 6 TVöD-F normiert die regelmäßige Arbeitszeit und enthält unter Abs. 1 Satz 2 die folgende, dem Wortlaut des vormals geltenden § 14 BMT-G entsprechende Regelung:
„Bei Wechselschichtarbeit werden die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen in die Arbeitszeit eingerechnet.“
§ 7 TVöD-F lautet auszugsweise wie folgt:
„(1) Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen Beschäftigte durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen werden.
Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, Werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird.