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Rechtsanwälte Kotz GbR

Kündigung bei erheblichen Leistungsmängeln

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 LAG Köln
Az: 4 Sa 1394/08
Urteil vom 07.08.2009

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 16.10.2008 – 3 Ca 1811/08 – wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung vom 24.07.2008 und einer ordentlichen Kündigung vom 25.07.2008 zum 30.09.2008, die beide auf Schlechtleistung der arbeitsvertraglichen Pflichten gestützt sind.
Wegen des erstinstanzlichen Vortrages der Parteien und der erstinstanzlich gestellten Anträge wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG auf den Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils Bezug genommen.
Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben.
Gegen dieses ihr am 14.11.2008 zugestellte Urteil hat die Beklagte am 19.11.2008 Berufung eingelegt und diese nach Verlängerung der Begründungsfrist bis zum 27.01.2009 am 27.01.2009 begründet.
Beide Parteien verfolgen in der Berufungsinstanz ihr Prozessziel mit Rechtsausführungen und ergänzendem Sachvortrag weiter. Insoweit wird auf die zweitinstanzlich gewechselten Schriftsätze Bezug genommen.
Weitere notwendige Tatsachenfeststellungen werden bei den Entscheidungsgründen getroffen.
Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 16. Oktober 2008 – 3 Ca 1811/08 – abzuändern und die Klage abzuweisen.
Der Kläger beantragt, die Berufung zurückzuweisen.
Entscheidungsgründe
I. Die zulässige, form- und fristgerecht eingelegte und begründete Berufung der Beklagten hatte in der Sache keinen Erfolg.
Die außerordentliche Kündigung hat das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst, da ein wichtiger Grund i.S.d. § 626 BGB nicht vorlag. Die ordentliche Kündigung ist nicht nach § 1 KSchG sozial gerechtfertigt.
Das Arbeitsgericht hat die wesentlichen Grundsätze des Bundesarbeitsgerichts zu einer Kündigung wegen Leistungsmängeln ausführlich dargestellt. Insoweit wird zunächst auf das erstinstanzliche Urteil Bezug genommen.
A. Die Kündigungsgründe der Beklagten konzentrieren sich im Wesentlichen auf zwei Vorwürf[…]


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