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Rechtsanwälte Kotz GbR

Facebook-Gruppe – Anspruch auf Administratoreinsetzung?

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AG Menden
Urteil vom 09.01.2013
Az.: 4 C 409/12
Berufung zurückgewiesen:
Landgericht Arnsberg, Beschluss vom 25.03.2013, Az.: 3 S 8/13

Leitsatz (vom Verfasser – nicht amtlich): Meldet man eine Facebook-Gruppe über seinen E-Mail-Account an, so kann man frei darüber entscheiden, ob man die Gruppe löscht oder einem Gruppenmitglied Administratorrechte für diese Gruppe einräumt oder dem Gruppenmitglied die eingeräumten Rechte wieder entzieht. Ein Gruppenmitglied welchem die eingeräumten Administratorrechte wieder entzogen wurde, hat gegenüber dem Gruppengründer keinen Anspruch auf die Wiedereinräumung der Administratorrechte.

Der Antrag vom 19.12.2012 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Der Verfügungskläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Verfügungskläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
Die Parteien haben die Facebook-Gruppe „V. F.? Nein danke!“ betrieben, wobei der Verfügungsbeklagte auf seinen Namen und seine E-Mail-Adresse die Anmeldung durchgeführt hatte. Darüber hinaus betrieb der Verfügungskläger bereits zuvor (und weiterhin) eine eigene Facebook-Seite ähnlich gelagerten Inhalts unter dem Namen „F. mach die Fliege!“. In beiden Fällen geht es gerichtsbekanntermaßen darum, dass ein … Großunternehmer mit Wohnsitz in der Schweiz eine Aktion ins Leben gerufen hat, durch Unterschriftensammlung ein Abwahlverfahren gegen den hiesigen Bürgermeister einzuleiten, was in der Bürgerschaft zu einer erheblichen kontroversen Diskussion geführt hat, die in den Medien extensiv ausgebreitet wird.
Aufgrund einer vom Verfügungsbeklagten behaupteten beleidigenden Äußerung seitens des Verfügungsklägers gegenüber einem anderen Gruppenmitglied der Facebook-Seite hat de[…]


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