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Betriebsratsschulung über die Strafvorschriften des BetrVG

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Landesarbeitsgericht Köln
Az.: 14 TaBV 44/07
Beschluss vom 21.01.2008
Vorinstanz: Arbeitsgericht Köln, Az.: 9 BV 138/06

Leitsätze:
1. Die Strafrechtsvorschriften der §§ 119, 120 BetrVG gehören als Teil des BetrVG zum Grundlagenwissen für Betriebsräte.
2. Eine darauf bezogene Betriebsratsschulung kann als erforderlich für die Arbeit des Betriebsrates im Sinne des § 37 Absatz 6 BetrVG angesehen werden.
3. Eine solche Schulung ist nicht erst dann als erforderlich anzusehen, wenn der Arbeitgeber in strafrechtlich relevanter Weise versucht hat, Betriebsräte unter Verstoß gegen § 119 BetrVG zu beeinflussen; vielmehr gehört es zum Grundlagenwissen, solche Beeinflussungsversuche im vorhinein erkennen und abwehren zu können.

1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) wird unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Köln vom 20.06.2007 – 9 BV 138/06 – festgestellt, dass die Teilnahme des Beteiligten zu 2) an der Schulungsveranstaltung der JES Janssen EDV Schulung und Beratung GmbH zum Thema „Strafrechtliche Risiken der Betriebsratstätigkeit“ erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG ist.
2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Gründe:
I.
Die Beteiligten um die Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme.
Der Beteiligte zu 1) ist der Betriebsrat im Betrieb der Hauptverwaltung K der Beteiligten zu 3), der Deutschen Lufthansa AG. Der Beteiligte zu 2) ist der Betriebsratsvorsitzende.
In seiner Sitzung vom 23.05.2006 beschloss der Beteiligte zu 1), den Beteiligten zu 2) zu dem Seminar „Strafrechtliche Risiken der Betriebsratstätigkeit“ zu entsenden. Dieses 3-tägige Seminar hatte nach der Seminarangebotsbeschreibung (Bl. 14 d.A.) unter anderem folgende Inhalte:
Strafrecht und Betriebsverfassung
Strafrecht als Instrument zur Durchsetzung des Arbeitnehmerschutzes
Strafrecht zur Begrenzung der Handlungsfreiheit der Arbeitnehmervertretung
Strafbarkeit der Handlung des kollektiven Gremiums
Straftatbestände bei der Betriebsratsarbeit zum Schutz des Arbeitgebers


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