1. Einleitung:
Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz – AVmG) in den Bundestag eingebracht.
Die Geburtenzahl ist in Deutschland seit drei Jahrzehnten rückläufig. Hinzu kommt die stete Steigerung der Lebenserwartung und damit eine Verlängerung der Rentenlaufzeiten. Ohne eine langfristig tragende und zukunftsweisende Reform der Alterssicherung, würde der Betragssatz zur Rentenversicherung daher auf 24 % bis 26 % steigen. Bei einer Begrenzung des Anstiegs des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung, ist zudem der eigenverantwortliche Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge zur Sicherung des Lebensstandards im Alter unerlässlich.
2. Das neue Altersvermögensgesetz (AVmG):
Die notwendige Reform der Altersversicherung verfolgt das Ziel, die Rentenversicherung auch langfristig für die jüngere Generation bezahlbar zu erhalten und ihr im Alter einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. Weiterhin werden die bisher erworbenen Rentenansprüche durch die neuen Maßnahmen geschützt und gestärkt. Durch das AVmG sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
a. Ausgleichsfaktor:
Mit dem neuen Ausgleichsfaktor wird ein Steuerungsinstrument geschaffen, dass das Rentenniveau bei einem Beitragssatz von 22 % im Jahr 2030 langfristig sichert und auch für Neuzugänge nicht unter 64% sinken lässt (Nach massiver Kritik, hat die rot-grüne Koalition am 15.12.2000 den Ausgleichsfaktor „gekippt“. Die Koalition einigte sich stattdessen auf den Gegenvorschlag des Verbandes der Renteversicherer [VDR] zur Rentenanpassung. Das Rentenniveau soll jetzt bis zum Jahr 2030 auf 67 % und nicht mehr auf 64 % sinken. Das VDR-Modell unterscheidet sich bis zum Jahre 2010 nicht vom alten Modell!).
b. Förderung der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge:
Mit dem Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge wird die Altersversicherung auf eine breitere finanzielle Grundlage gestellt, die es ermöglicht, die Sicherung des im Erwerbsleben erreichten Lebensstandards im Alter zu gewährleisten. Der Staat stellt über Zulagen und steuerliche Entlastungen eine effiziente Förderung für den Aufbau der zusätzlichen Altersvorsorge bereit.
c. Stärkung der betrieblichen Altersversorgung:
Arbeitnehmer erhalten einen individuellen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung mit sofortiger gesetzlicher Unve[…]
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de KG Berlin Az: 5 U 193/10 Beschluss vom 15.07.2011 Tenor 1. Die Berufung der Antragstellerin gegen das am 21. Oktober 2010 verkündete Urteil der Zivilkammer 52 des Landgerichts Berlin – 52 O 229/10 – wird einstimmig zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen. 3. Der Wert […]