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Rechtsanwälte Kotz GbR

Sturz auf Altschnee – Verletzung der Verkehrssicherungspflicht – Schadensersatz

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OBERLANDESGERICHT KÖLN
Az.: 24 U 87/02
Verkündet am 21.01.2003
Vorinstanz: LG Aachen – Az.: 1 O 210/00

In dem Rechtsstreit hat der 24. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln auf die mündliche Verhandlung vom 29.10.2002 für Recht erkannt:
1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 26.03.2002 (1 O 210/00) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
a) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.355,79 € nebst 4 % Zinsen seit dem 19.05.2000 zu zahlen.
b) Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger alle zukünftig entstehenden materiellen und immateriellen Schäden aus dem Unfallereignis vom 02.02.1996 mit einer Haftungsquote von 75 % zu ersetzen, soweit die Ersatzansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger übergegangen sind.
c) Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Im übrigen werden die Berufung und die Anschlussberufung zurückgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 32 % und die Beklagte zu 68 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 35 % und die Beklagte zu 65 %.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
G r ü n d e:
Sowohl die Berufung des Klägers als auch die Anschlussberufung der Beklagten sind zulässig. Zum Teil begründet ist jedoch nur die Berufung, während die auf die Klageabweisung zielende Anschlussberufung ohne Erfolg bleibt.
Wegen des Sachverhaltes wird auf die tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Urteil des Landgerichts Bezug genommen. Feststeht, dass der Kläger am 02.02.1996 auf dem von der Beklagten gepachteten Gelände einer F.-Tankstelle an der S. Straße in B zu Fall kam. Er beabsichtigte, ein Dienstfahrzeug seiner ehemaligen Arbeitgeberin zu reinigen und stellte dieses ordnungsgemäß vor der Waschanlage der Tankstelle ab. Der Kläger nahm den Dampfstrahler aus der Halterung und bewegte sich mit diesem um das Auto herum, um dieses zu reinigen. Dabei rutschte er auf einer etwa 2 cm dicken und 50 cm langen vereisten Platte aus verharschtem Altschnee aus. Er fiel auf die linke Schulter und zog sich einen schweren Bänderriss zu, der ope[…]


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